Rechtsanwältin Regina Stechern wurde im Jahre 1957 geboren. Seit 1987 ist sie als Rechtsanwältin tätig. Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen ist ihr 1999 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis verliehen worden, die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen. Sie spricht Englisch, Französisch und Italienisch. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen im Familien- und Erbrecht und im Arzthaftungsrecht. Rechtsanwältin Regina Stechern ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.